Wana GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, es sei denn, wir haben ausdrücklich etwas anderes schriftlich mit dem Vertragspartner (im Folgenden Kunden genannt) vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen aus Verträgen unserer Kunden, welche unseren AGB widersprechen, können und werden nicht anerkannt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Eine Auftragserteilung oder eine Bestellung des Kunden stellt ein Vertragsantrag gemäß §§ 145 ff BGB an uns dar, an den der Kunde gebunden ist. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder Leistungserbringung unsererseits zustande. Bestellungen sollten in der Regel schriftlich erfolgen.
Können wir die Lieferung einzelner Auftragspositionen aufgrund einer Nichtbelieferung durch unsere Zulieferer nicht durchführen, gilt der Kaufvertrag hinsichtlich dieser Positionen als nicht geschlossen, soweit die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Übrigen bleibt der Vertrag unberührt, soweit dies nicht nachweislich dem Interesse des Kunden widerspricht. Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko.

3. Preise

Alle Angebote sind freibleibend und verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit Kosten für Verpackung und Versand nicht gesondert ausgewiesen sind, sind diese in den Angebotspreisen enthalten.
Kosten der Versicherung und Verzollung sind grundsätzlich nicht in den Warenkosten enthalten, sondern gesondert zu vereinbaren.
Sollten Produkt- oder Preisangaben versehentlich fehlerhaft sein, behalten wir uns das Recht zur Korrektur vor.

4. Bestellungen

Für Gewürze, Kräuter, Nüsse und Saaten:
Die Mindestbestellmenge beträgt 150 kg, möglichst in Originalgebinden. Wir behalten uns ausdrücklich vor eine aufgegebene Bestellmenge auf- oder abzurunden um vorrätige Verpackungseinheiten liefern zu können.

5. Zahlungsbedingungen

Fälligkeit der Zahlung bei Lieferungen an Kunden in Europa (inkl. Schweiz, Norwegen) ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Für Kunden außerhalb Europas gilt stets Vorkasse.
Liefern wir teilweise fehlerhaft, muss der Kunde für den fehlerfreien Teil zahlen, es sei denn, die Teillieferung ist für ihn nachweislich ohne Interesse.
Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, sind wir berechtigt noch zu bewirkende Leistungen solange zu verweigern, bis der Kunde seine Leistung bewirkt oder Sicherheiten erbringt.
Eine Aufrechnung des Kunden ist nur zulässig, sofern es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen uns handelt.

6. Einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt

Die Parteien vereinbaren folgenden einfachen und erweiterten Eigentumsvorbehalt:
Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, sofern dies zu den normalen Bedingungen des Kunden und unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts geschieht.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherungen, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt inklusive aller Nebenrechte sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für uns. Der Kunde verwahrt die dabei entstehende neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware. In diesem Fall erlangen wir bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen, das Miteigentum an der neuen Sache.
Die Regelungen über die Forderungsabtretung gelten auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der vermischten, verbundenen oder verarbeiteten Vorbehaltsware entspricht.

7. Lieferung

Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart und sind eingehalten, wenn die Ware unser Lager vor Zeitablauf verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft angezeigt wurde. Bei vorzeitiger Lieferung ist dieser Zeitpunkt maßgeblich und nicht der ursprünglich vereinbarte.
Teillieferungen und Teilleistungen sind, soweit handelsüblich, zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt (Rückstandsverwaltung). Sie sind ausnahmsweise dann unzulässig, wenn die teilweise Erfüllung für den Kunden kein Interesse hat bzw. eine entsprechende Vereinbarung mit uns getroffen wurde. Sowohl unverbindliche, als auch verbindliche Vereinbarungen hinsichtlich der Lieferzeit bedürfen der Schriftform.
Für ein Fixhandelsgeschäft i.S.d. § 376 HGB ist nicht ausreichend, dass eine kalendermäßig bestimmte Lieferzeit vereinbart ist, vielmehr ist zusätzlich eine Erklärung des Kunden bei Vertragsschluss erforderlich, dass er sich bei Überschreitung der Lieferfrist den Rücktritt vom Vertrag ohne weitere Nachfristsetzung vorbehält.
Falls eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist von uns nicht eingehalten wird, kann der Partner nach Eintritt des Verzuges, Mahnung und angemessenen Nachfristsetzung weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist, sofern uns weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz vorgeworfen werden kann, die Geltendmachung von Schadensersatz-ansprüchen ausgeschlossen.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt von höherer Gewalt und Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich werden lassen (z.B. behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Unruhen, Betriebsstörungen, Streik, verspätete Lieferung durch den Vorlieferanten) und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Wir werden uns bemühen, dem Kunden solche Hindernisse unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn die genannten Hindernisse während des Verzuges eintreten.

8. Beschaffenheit der Ware

Bei Artikeln mit der Bezeichnung „original“ bzw. „Original-Import-Rohstoff“ handelt es sich um aus dem Ursprung bezogene Ware, die ohne weitere Bearbeitung geliefert wird. Qualitative Abweichungen dieser Ware von der von uns bearbeiteten Verkaufsware begründen keinen Mangel. Natürliche und erntebedingte Abweichungen der Ware in Struktur, Farbe, Form und hinsichtlich der Menge enthaltener Wirkstoffe begründen keinen Mangel, es sei denn, die Ware weicht hinsichtlich dieser Umstände von ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen mit dem Partner ab oder die Schwankungen gehen deutlich über das übliche Maß hinaus. Gewichtsabweichungen von +/- 5 % sind möglich und berechtigen nicht zu einer Reklamation. Muster gelten als unverbindliche Typmuster, nicht als Chargenmuster. Die Klausel „wie gehabt“, „wie bereits geliefert“ oder ähnliche Zusätze auf Bestellungen, bezieht sich ausschließlich auf die Beschaffenheit der Ware.

9. Mängel und Transportschäden

Offensichtliche Mängel sind uns unmittelbar, spätestens aber drei Tage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat die Ware, auch wenn vorher Muster oder Proben übersandt worden sind, unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort sorgfältig zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
Etwaige Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Verdeckte Mängel, die bei einer rechtzeitigen und sorgfältigen Untersuchung nicht zu erkennen waren, sind uns unverzüglich, spätestens aber drei Tage nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.
Bei Verletzungen der vorstehend geregelten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware als genehmigt. Die Ware gilt ebenfalls als genehmigt, wenn der Kunde sie weiterverarbeitet oder weiterveräußert, es sei denn, dass der Mangel bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar war.

10. Schadensersatz

Nimmt der Kunde eine gekaufte Ware oder Dienstleistung nicht ab und kann unsererseits keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz für die Nichtabnahme festgestellt werden, so ist der Kunde zum Schadensersatz von 30% vom ursprünglichen Nettorechnungsbetrag wegen Nichtabnahme der Ware oder Dienstleistung verpflichtet, es sei denn, wir weisen einen tatsächlich höheren Schaden nach oder aber der Kunde weist nach, dass ein Schaden oder gegebenenfalls eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

11. Gefahrtragung

Sämtliche Verkäufe verstehen sich ab Werk oder Lager (EXW), soweit nicht abweichend vereinbart.

12. Rücktritt vom Vertrag wegen Unmöglichkeit und Verzug

Bei dauerhafter Nichtbelieferung durch unsere Zulieferer können beide Parteien vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
Darüber hinaus sind wir zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde nicht kreditwürdig ist, wenn er unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung veräußert oder mit dieser Ware nicht ordnungsgemäß verfährt, wenn uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird oder wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt (insbesondere Zahlungsfristen).
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen für einen Rücktritt.

13. Gewährleistung/Sachmängel

Der Kunde ist verpflichtet, seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Gebrauchstypische Oberflächenverände-rungen sowie Farb-, Form-, Gewichts- und Größenabweichungen sind bei Natur-produkten nicht zu vermeiden und stellen keinen Mangel dar.
Die Rücksendung hat frei Haus und unter Angabe der Lieferschein- oder Rech-nungsnummer zu erfolgen; bei berechtigter Rücksendung erfolgt eine Gutschrift der üblichen Frachtkosten.
Lag bei Gefahrübergang ein Mangel an der Sache vor, so werden wir, vorbehaltlich fristgerechter Mangelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt. Ersatz für vergebliche Aufwendungen und entgangenen Gewinn kann der Kunde nicht verlangen.
Im Übrigen bestimmt sich die Gewährleistung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

14. Sonstiges

Bei unberechtigten Warenrücksendungen steht es uns frei, die Annahme zu verweigern, oder eine pauschale Gebühr für Bearbeitung und Wiedereinlagerung zu verlangen.
Die Annahme unfreier Sendungen wird grundsätzlich verweigert.
Preisänderungen, technische Änderungen, Farb-, Form-, Gewichts- und Größen-abweichungen sowie Detailänderungen der Produktbeschreibungen und –bilder in unseren Verkaufsunterlagen und im Online-Shop sind vorbehalten. Für Druck- und Schreibfehler kann keine Haftung übernommen werden.

15. Gerichtsstand /anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.
Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird durch unseren Geschäftssitz bestimmt oder nach unserer Wahl auch durch den Sitz des Kunden.
Es gilt deutsches Recht.

Stand: 01.11.2020